Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von BlueVelo für Unternehmen


Diese AGB regeln das Rechtverhältnis zwischen BlueVelo Tobias Haas, Königsträßle 123, 72766 Reutlingen (nachfolgend: „BlueVelo“ oder „Wir“) und deren Auftraggeber (nachfolgend: „Kunde“ oder auch „Auftraggeber“).

Diese AGB sind unterteilt in einen Allgemeinen Teil (nachfolgend unter A.), welcher für alle Auftragsarten, insbesondere für individuelle Kurierfahrten gilt, sowie den Besonderen Bestimmungen für Dauerverträge für Kurierfahrten (nachfolgend unter B) und den Besonderen Bestimmungen für Postservices (nachfolgend unter C).


A.     Allgemeiner Teil

I. Geltungsbereich, Definitionen

1. Es gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen deren Geltung zu. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir unsere Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführen. Unsere Vertragsbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäfte.

2. Kunde kann nur ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

3. Empfänger im Sinne dieser AGB ist die vom Kunden bestimmte und angegebene natürliche oder juristische Person, an die geliefert werden soll.

4. Sendungen im Sinne dieser AGB sind die vom Kunden an BlueVelo übergebenen Sachen, die an den Empfänger abzuliefern sind.

5. Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Samstag, sofern es sich nicht um einen in Baden-Württemberg festgelegten gesetzlichen Feiertag handelt.

6. Öffnungszeit ist definiert als Zeitraum an Werktagen von 8 bis 18 Uhr. Die Auftragserfüllung erfolgt während der Öffnungszeit, sofern nicht individuell anders vereinbart.

 

II. Vertragsschluss und -gegenstand

1. BlueVelo übersendet dem Kunden ein Angebot, wobei eine Übersendung per E-Mail ausreichend ist. Sofern die Leistungen von BlueVelo auch über eine Internetseite in Anspruch genommen werden kann, kann BlueVelo auch darüber anbieten.

2. Der Vertragsschluss kommt zustande durch Annahme des Angebots durch den Kunden, spätestens jedenfalls durch die vorbehaltlose Ausführung eines Auftrags durch BlueVelo.

3. BlueVelo übernimmt die Beförderung von Sendungen wie Warensendungen, Kleintransporte, Abhol- und Lieferfahrten sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen. BlueVelo ist stets berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Subunternehmen einzusetzen.

4. Das Beförderungsgebiet ist derzeit beschränkt auf das Stadtgebiet von Reutlingen mit den Stadtbezirken Betzingen, Sondelfingen, Ohmenhausen, Bronnweiler, Gönningen, Oferdingen, Reicheneck, Altenburg, Degerschlacht, Sickenhausen, Rommelsbach und Mittelstadt. Über dieses Gebiet hinausgehende Beförderungen sind individuell auf Anfrage möglich.

5. Sendungen werden, soweit nichts anderes individuell vereinbart, nur an Werktagen während der Öffnungszeit angenommen und zugestellt.

6. Frachtbriefe werden keine ausgestellt.

 

III. Ausschluss von der Beförderung

Soweit individuell nicht anderes vereinbart, sind von der Beförderung ausgeschlossen:

1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern.

2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;

3. Sendungen, die lebende oder tote Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten;

4. Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt, insbesondere explosive, ätzende oder radioaktive Stoffe;

5. Sendungen, die Aktien, Wertpapiere, Sparbücher, Pfandbriefe, Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten (Valoren) enthalten;

6. Kraftfahrzeuge und Umzugsgut;

7. Sendungen mit einem Wert von mehr als EUR 3.000,00, es sei denn, BlueVelo hat der Beförderung zuvor nach erfolgtem Hinweis auf den höheren Wert ausdrücklich in Textform zugestimmt.

 

 IV. Übergabe der Sendung, Lieferfristen, Zustellungen

1. Soweit individuell nichts anderes vereinbart, ist Ort der Übergabe der Sendungen grundsätzlich am auf dem Angebot angegeben Logistikstandort von BlueVelo, ansonsten am Geschäftssitz von BlueVelo.

2. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist von BlueVelo nur dann geschuldet, sofern diese individuell vereinbart wurde. Ansonsten wird BlueVelo alle zumutbaren Anstrengungen vornehmen, um die Sendung entsprechend seinen eigenen Qualitätszielen innerhalb der Öffnungszeit von BlueVelo auszuliefern. In keinem Fall führt die Angabe von Lieferfristen und -termine zu einem Fixgeschäft.

3. Beim ersten und allen folgenden Zustellungen wird BlueVelo, sofern nicht anders individuell vereinbart, von folgenden Zustellarten Gebrauch machen:

- Persönlich: Die Zustellung erfolgt mit Ablieferung an jede im Geschäft oder im Haushalt des Empfängers angetroffene empfangsbereite Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung; die Identität dieser Person (z. B. anhand eines Personalausweises) muss nicht überprüft werden.

- Briefkasten geöffnet oder geschlossen: Die Zustellung in den Briefkasten des Empfängers ist möglich, sofern die Sendung vom Umfang und Ausmaß dafür geeignet ist. Es liegt im alleinigen Ermessen von BlueVelo über die Eignung zu entscheiden.

- Ablage Wohnungstür: Sendungen gelten als zugestellt, wenn diese vor der Wohnungstür des Empfängers abgelegt werden.

- Ablage Treppenhaus: Sendungen gelten als zugestellt, wenn diese im Treppenhaus des Wohnhauses des Empfängers abgelegt werden.

- Ablage Haustür: Sendungen gelten als zugestellt, wenn diese vor der Haustür des Empfängers abgelegt werden.

- Nachbar*innen: Sendungen gelten als zugestellt, wenn diese bei einem empfangsbereiten Nachbarn des Empfängers im selben Haus und, soweit ein solcher im selben Haus nicht existiert oder angetroffen wird, in einem/einer in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen (jedoch nicht weiter als 50 Meter entfernten) Nachbarhaus/Nachbarwohnung zugestellt werden.

- Kundenwunsch/Kundenhinweis/Ablageort: Sendungen gelten als zugestellt, wenn diese an einem anderen Hinterlegungsort abgelegt werden, sofern der Kunde dem zustimmt.

4. Eine Zustellung mit Empfangsbestätigung erfolgt nur, wenn der Kunde dies BlueVelo anzeigt und dies noch vor Ablieferung beim Empfänger berücksichtigt werden kann.

5. Sollte nach Ermessen von BlueVelo keine sichere Zustellung möglich sein, wird BlueVelo weitere Zustellversuche zu einem späteren Zeitpunkt unternehmen.

6. BlueVelo unternimmt pro Sendung einen Zustellversuch. Wenn nicht explizit durch den Kunden ausgeschlossen, werden weitere Zustellversuche bis zu der in Ziff. IV.7. definierten Anzahl unternommen. Die Kosten für weitere Zustellversuche trägt der Auftraggeber und richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste, welche auf der Webseite von BlueVelo unter https://www.bluevelo.de/fahrradkurier einzustehen ist.

7. Sofern keine Zustellung gem. Ziff. IV.3. nach drei Zustellversuchen möglich ist, wird die Sendung dem Auftraggeber zurückgesendet. Die hierdurch BlueVelo entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

 

V. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Ausschließlich dem Kunden obliegen die ordnungsgemäße Adressierung und Anbringung der Adresse des Empfängers (einschließlich Postfachadresse und automatisierte Vorrichtungen zur Annahme von Packstücken) und der Beförderungspapiere. Korrekturen und Änderungen der Adressen werden nur beachtet, wenn diese noch vor Ablieferung an den Empfänger berücksichtigt werden können.

2. Der Kunde hat bei Versand von Zollgut alle Papiere außen am Paket in einer Dokumententasche beizufügen, die für die zollamtliche Abwicklung erforderlich sind.

3. Ausschließlich dem Kunden obliegt die Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung der Fracht. Die äußere Verpackung darf keine Rückschlüsse auf den Wert der Sendung zulassen. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die die Fracht auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag (Fallhöhe auf Kante, Ecke oder Seite aus ca. 80 cm) sowie erforderlichenfalls vor unterschiedlichen klimatischen Bedingungen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt. Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob eine Handels-/Verkaufsverpackung diesen Anforderungen entspricht.

4. Sofern der Wert der Sendung den in Ziff. III.7. genannten Wert übersteigt, ist der Kunde auch ohne Hinweis oder Aufforderung von BlueVelo verpflichtet, darauf hinzuweisen.

5. Ungeachtet der Regelung in Ziff. V.4. hat der Kunde den Wert der Sendung anzugeben, wenn dieser 300,00 EUR übersteigt. Unterlässt der Kunde es, den Wert der Sendung zu deklarieren, erklärt er damit, dass dieser nicht über 300,00 EUR liegt.

6. Sofern der Kunde nicht in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, hat er BlueVelo bei bzw. vor Angebotsübermittlung darauf hinzuweisen.

7. Es obliegt ausschließlich dem Kunden zu prüfen, ob ein Beförderungsausschluss vorliegt.

VI. Vergütung von BlueVelo

1. Die Vergütung von BlueVelo richtet sich nach den Angaben von BlueVelo auf dem Angebot, ansonsten gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste von BlueVelo, welche auf der Webseite von BlueVelo unter https://www.bluevelo.de/fahrradkurier einzustehen ist.

Sofern ausnahmsweise auch die Beförderung von Sendungen außerhalb eines Werktags oder außerhalb der Öffnungszeit von BlueVelo vereinbart ist, ist ein Zuschlag von 50 % auf die Preise zu zahlen, soweit individuell nichts anderes vereinbart.

2. Jedwede Vergütung von BlueVelo versteht sich zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

3. Die Vergütung von BlueVelo ist wie folgt zur Zahlung fällig: Als Vorschuss in voller Höhe vor Auftragsausführung, wenn nicht anders individuell vereinbart

4. BlueVelo weist darauf hin, dass der Kunde mit einer Entgeltforderung spätestens in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.

5. Für jede Mahnung kann BlueVelo eine Pauschale in Höhe von EUR 2,90 in Rechnung stellen. Ist der Kunde aufgrund einer Mahnung in Verzug, greift § 288 Abs. 5 BGB. Ist der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, steht es BlueVelo frei, die weitere Erfüllung von laufenden Aufträgen abzulehnen bzw. zurückzustellen.

 

VII. Haftung, Anzeigepflicht

1. Die Haftung von BlueVelo sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach bestimmt sich ausschließlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere nach §§ 425 ff. HGB. Danach ist die Haftung für Güterschäden oder Verlust: auf 8,33 SZR/kg beschränkt. Für sonstige Vermögensschäden ist die Haftung auf den 3-fachen Betrag wie bei Verlust beschränkt, bei Verzugsschäden auf den 3-fachen Betrag der vereinbarten Fracht.

2. Ist ein Verlust oder eine Beschädigung der Sendung äußerlich erkennbar und zeigt der Kunde oder der Empfänger BlueVelo Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung der Sendung an, so wird vermutet, dass die Sendung vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.

3. Die Vermutung nach Ziff. VII.2. gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.

4. Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

5. Ansprüche wegen Verzögerung, Verlust oder Beschädigung sind nicht abtretbar.

VIII. Sicherheitskontrolle

1. Um Beförderungsausschlüsse gem. Ziff. III festzustellen, kann BlueVelo Sicherheitskontrollen selbst oder durch Dritte durchführen, ist aber nicht zu einer Durchführung verpflichtet. Sofern der Kunde dies nicht explizit ausschließt. Die Sicherheitskontrollen werden mittels Durchleuchten, insbesondere mit Röntgenstrahlen durchgeführt. Soweit durch die Sicherheitskontrolle Verzögerungen entstehen, verlängern sich Lieferfristen und Termine entsprechend um die Dauer der Sicherheitskontrolle.

2. Wird ein Beförderungsausschluss festgestellt, wird BlueVelo die Weiterbeförderung verweigern und den Kunden hierüber informieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung unverzüglich auf eigene Kosten bei dem Logistikstandort von BlueVelo, ansonsten am Geschäftssitz von BlueVelo abzuholen, sofern nicht individuell abweichend vereinbart.

3. BlueVelo haftet, wenn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit besteht, nicht für unmittelbare Schäden oder Folgeschäden, die durch Sicherheitskontrollen an der Sendung und dem Inhalt entstehen.

 

IX. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Mit etwaigen Gegenforderungen kann nur aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

2. Ein Kunde kann nur wegen etwaigen Gegenforderungen seine Leistungen verweigern oder sie zurückbehalten, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

X. Sonstiges

1. Die Vertragssprache ist deutsch. Auch wenn der Vertragstext in eine andere Sprache übersetzt werden sollte, bleibt der deutsche Vertragstext verbindlich.

2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt in Ergänzung zu diesen Bestimmungen deutsches Recht, insbesondere die Vorschriften zum Frachtvertrag gem. §§ 407 ff. HGB. Dies gilt auch dann, wenn nicht beide Vertragsparteien Kaufleute sind.

3. Mit Kaufleuten wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz BlueVelo vereinbart; wir sind jedoch berechtigt, auch an anderen gesetzlichen Gerichtsständen Klage zu erheben. Erfüllungsort ist stets der Ort der Übergabe der Sendung.

4. Sollten eine oder mehrere der Vertragsbestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

B. Besondere Bestimmungen für Dauerverträge für Kurierfahrten

I. Ergänzungen zu Vertragsschluss und -gegenstand, Vergütung

1. Sofern der Kunde BlueVelo dauerhaft und in regelmäßigen Abständen mit der Beförderung von Sendungen beauftragt, so wird dies auf dem Angebot von BlueVelo gesondert festgehalten.

2. Zu einer Mindestbeauftragung pro Woche oder pro Monat ist der Kunde verpflichtet, wenn dies auf dem Angebot von BlueVelo gesondert festgehalten ist.

3. Sofern die Parteien regelmäßige Abhol- und Lieferzeiten vereinbaren, wird dies zwischen den Parteien individuell vereinbart.

4. BlueVelo rechnet bei Daueraufträgen, soweit nichts anderes individuell vereinbart, monatlich alle durchgeführten Aufträge ab. In einer solchen Abrechnung ist die Anzahl aller Sendungen im Abrechnungszeitraum enthalten. Sofern der Kunde der Anzahl nicht innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach Rechnungsempfang widerspricht, gilt die Anzahl als genehmigt. Dem Kunden steht auch danach die Möglichkeit offen nachzuweisen, dass die Anzahl von BlueVelo unzutreffend ist.

 

II. Laufzeit, Kündigung

1. Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots, spätestens mit Auslieferung der ersten Sendung.

2. Der Vertrag ist für jede Partei mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn nicht individuell anders vereinbart, zum Monatsende ordentlich kündbar.

3. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Hierfür gilt § 314 BGB.

4. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

C. Besondere Bestimmungen für Postservices

I. Ergänzungen zu Vertragsschluss und -gegenstand

1. Sofern der Kunde BlueVelo dauerhaft und in regelmäßigen Abständen mit Postservices wie der Leerung von Postfächern, dem Transport von Sendungen oder der Mitnahme von ausgehenden Sendungen des Auftraggebers einzeln oder in Kombination beauftragt, so wird dies auf dem Angebot von BlueVelo gesondert festgehalten.

2. Vertragsgegenstand ist die Leerung von Postfächern des Kunden, der Transport von Sendungen oder die Mitnahme von ausgehenden Sendungen einzeln oder in Kombination. Soweit individuell nicht anders geregelt, erfolgt die Postfachleerung spätestens bis 11:00 Uhr eines Werktages sowie die Mitnahme von ausgehenden Sendungen bis spätestens 18:00 Uhr eines Werktages.

3. BlueVelo rechnet bei Daueraufträgen, soweit nichts anderes individuell vereinbart, monatlich den auf dem Angebot ausgewiesenen Pauschalbetrag ab.

4. Sendungen, welche die auf dem Angebot angegebene Volumengrenze überschreiten, werden zusätzlich zum Pauschalbetrag nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste abgerechnet, welche auf der Webseite von BlueVelo unter https://www.bluevelo.de/fahrradkurier einzustehen ist.

 

II. Laufzeit, Kündigung

1. Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots, spätestens mit Auslieferung der ersten Sendung.

2. Der Vertrag ist für jede Partei mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn nicht individuell anders vereinbart, zum Monatsende ordentlich kündbar.

3. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Hierfür gilt § 314 BGB.

4. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

Stand Februar 2022